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   VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20   

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VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20 (https://dejure.org/2022,32360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.10.2022 - 5 A 2364/20 (https://dejure.org/2022,32360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Oktober 2022 - 5 A 2364/20 (https://dejure.org/2022,32360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 - Gebührenordnung FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR GebOSt, Nr. 261 GEBÜHRENTARIF FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (ANLAGE ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR) Geb... TSt, Nr. 264 GEBÜHRENTARIF FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (ANLAGE ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR) GebTSt, Nr. 399 GEBÜHRENTARIF FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (ANLAGE ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR) GebTSt, § 6a STRAßENVERKEHRSGESETZ StVG, § 29 STRAßENVERKEHRS-ORDNUNG StVO, § 45 STRAßENVERKEHRS-ORDNUNG StVO
    Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Schließlich solle die Auffang-Nummer 399 GebTSt von den Verkehrsbehörden nicht als Einfallstor genutzt werden, um die in der Anlage zu § 1 der GebOSt unbenannten Amtshandlungen über diesen Umweg doch noch kostenpflichtig zu machen (so auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107.79 -, Juris Rn. 8).

    In diesem Zusammenhang führt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 1982 (- 7 C 107/79 -, NJW 1983, 1811-1812 = Juris Rn. 7 f.) zu Nr. 299 GebTSt (jetzt Gebühren-Nummer 399 GebTSt) Folgendes aus:.

  • VG Münster, 18.05.2017 - 8 K 1562/16
    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Der Auffangtatbestand von Gebühren-Nummer 399 GebTSt könne aus systematischen Gründen auch für die verkehrsrechtliche Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht zur Anwendung gelangen (a.A. wohl VG Münster, Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 K 1562/16 -, Juris Rn. 42).

    Soweit also eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO auf Antrag erfolge, könne auch von einer gebührenpflichtigen Amtshandlung ausgegangen werden (vgl. VG Münster, Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 K 1562/16 -, a.a.O.).

  • VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19

    Die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem als Verwaltungshelfer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    lm Fall einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO finde die Gebühren-Nummer 264 GebTSt mithin keine Anwendung (a.A. VG Gießen, Urteil vom 3. Juni 2020 - 6 K 1953/19.GI -, Juris Rn. 13 ff.).

    So komme auch das Verwaltungsgericht Gießen in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2020 (Az. 6 K 1953/19.GI, a.a.O.) zu dem Ergebnis, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem als Verwaltungshelfer Schwertransporte begleitenden Unternehmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StVO zur Visualisierung der in einem Regelplan (Roadbook) ausgeführten Verkehrsregelungen eine Entscheidung über eine Ausnahme von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Gebühren-Nummer 264 GebTSt darstelle.

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    "Der Senat hat im Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay. VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
  • VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19

    Verkehrsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Hier wird allein geregelt, was im Genehmigungsbescheid der den Transport durchführenden Person zu regeln ist, wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Polizeibegleitung durch einen Privaten zu ersetzen (so auch VG Wiesbaden, Urteil vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI -, Juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93

    Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Der Rückgriff auf eine andere als die von der Behörde herangezogene Ermächtigungsgrundlage sei nur dann unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt dadurch in seinem Wesen verändert werde (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2637/93 -, Juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.1990 - 3 B 18.90

    Gebührenfindungsrecht - Verordnungsgeber - Erteilung von Wunschkennzeichen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Aus dem verfassungskräftigen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes folgt, dass die Gebührenerhebung einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, NJW 1991, 2851 = Juris Rn. 3).
  • VG Minden, 11.08.2020 - 3 K 1020/19

    Schwertlasttransport, Verwaltungshelfer, Gebühren, Gebührentarif, Pauschalgebühr,

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Der Gebührentatbestand nach der Gebühren-Nummer 261 GebTSt werde als vergleichbarer angesehen und könne deshalb zu Grunde gelegt werden (so auch VG Minden, Urteil vom 11. August 2020 - 3 K 1020/19 -, Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 14.04.2020 - 12 K 1579/19
    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20
    Zudem scheide die vom Beklagten vorgenommene analoge Anwendung der Gebühren-Nummer 261 GebTSt aus, weil es sich dabei um eine Analogie zu Lasten der Klägerin handele, die mit dem Gebot des aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - resultierenden Vorbehalt des Gesetzes nicht zu vereinbaren sei (ebenso: VG Frankfurt, Urteil vom 14. April 2020 - 12 K 1579/19.F -, Juris Rn. 24).
  • VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Zudem ist die dargestellte Problematik Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 A 2364/20, über das der Senat mit Beschluss vom 4. Oktober 2022 entschieden hat.
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